Pflegeleistungen

Oft tritt ein Pflegefall plötzlich und unvorbereitet ein. Wie kann der Verbleib im häuslichen Bereich gesichert werden?
Diese Frage stellt sich den Betroffenen, der Familie und den Angehörigen. Bei der Bewältigung der nun vorhandenen Probleme gibt es kein Patentrezept, jede Situation verlangt nach einer individuellen Lösung. Mit dem Pflege- und Betreuungsdienst Szekular wissen Sie von Anfang an ein geschultes und engagiertes Pflegeteam an Ihrer Seite. Art und Umfang der Pflegeleistung erfolgen nach einer Planung, die gemeinsam mit dem Pflegekunden, seinen Angehörigen und dem behandelnden Arzt abgestimmt und stetig seinen Bedürfnissen angepasst werden.

Die daraus resultierenden Kosten können anhand unseres Leistungskataloges ermittelt werden.

Unsere Leistungen im Überblick

Grundpflege im Rahmen der Pflege­versicherung
Häusliche Krankenpflege

Betreuung


Hauswirtschaft


Fußpflege


Sterbebegleitung


Grundpflege

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Wir reichen Ihnen im Rahmen der Grundpflege sozusagen eine helfende Hand bei allem, was Sie alleine gerade nicht schaffen und unterstützen Sie bei dem, was Sie selbst ganz gut hinbekommen. Unser Pflegeteam unterstützt Sie in allen Bereichen der Grundpflege, wie waschen, kleiden, betten, lagern, mobilisieren und vieles mehr – einschließlich aller erforderlichen Prophylaxen.

Zur GrundpflegeGEHÖREN z.B.

Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege, auch Behandlungspflege genannt, ist eine Leistung der Krankenkassen. Sie wird vom behandelnden Arzt zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung verordnet und wird von uns als Vertragspartner der Krankenkassen durchgeführt. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit mit dem verordnenden Arzt eine wesentliche Grundvoraussetzung. Zur qualifizierten Durchführung der verschiedenen Maßnahmen sind unsere Mitarbeiter in einem Prozess ständiger Fort- und Weiterbildung.

Zum Leistungsspektrum verordnungsfähiger MAßNAHMEN GEHÖREN z.B.

Betreuung

Alle Personen mit einem Pflegegrad 1 bis 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- €. Dieser Betrag steht monatlich zur Verfügung, kann aber auch gesammelt werden. Wird der Betrag nicht im Kalenderjahr ausgeschöpft, kann er in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Der Entlastungsbetrag kann (bis auf die Ausnahme beim Pflegegrad 1) nicht für die Körperpflege verwendet werden. Er dient zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungs­leistungen

Wir haben Betreuungskräfte, die je nach Absprache mit den Angehörigen ein- oder mehrmals wöchentlich zu unseren Kunden fahren und etwas mit ihnen unternehmen. Möglichst nach biografischen Gesichtspunkten und nach den individuellen Wünschen gestalten sie Besuche bei Veranstaltungen, unternehmen Spaziergänge, trinken zusammen Kaffee, spielen Gesellschaftsspiele und vieles mehr. Dabei werden außerdem viele interessante Gespräche geführt. Des Weiteren begleiten unsere Betreuungskräfte unsere Kunden auf Wunsch zu Arztterminen, erledigen die Einkäufe sowie andere Botengänge und unterstützen sie bei der Haushaltsführung.

Wir helfen Ihnen gerne, Ihre eigene Lösung zu finden. Machen Sie dafür einfach einen Beratungstermin mit uns aus.